ZUSATZ INFORMATIONEN

Publikation zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

BDI und DRSC informieren ausführlich zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) haben eine Broschüre zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Mit der Broschüre möchten die Autoren über die neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung informieren und den betroffenen Unternehmen Hinweise zur Umsetzung der CSR-Richtlinie in der Praxis geben.

Die Broschüre ist in folgende Kapitel gegliedert:

1. Hintergrund – Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft

In diesem Kapitel wird kurz auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der CSR-Richtlinie eingegangen, nach denen ab dem Geschäftsjahr 1. Januar 2024 (Berichterstattung ab 1. Januar 2025) ca. 13.200 Unternehmen in Deutschland einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSR-Richtlinie erstellen müssen. Die konkreten Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden durch die sog. Nachhaltigkeitsstandards „ESRS“ konkretisiert. Darüber hinaus wird in diesem Kapitel eine Einordnung der weiteren Gesetzgebung im Bereich Nachhaltigkeit und Sustainable Finance vorgenommen. Genannt werden u.a. die EU-Taxonomie und das Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette.

2. Die CSRD – neue Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

BDI und DRSC stellen hier das gestaffelte Inkrafttreten der CSRD dar und erläutern die Ausweitung des Anwendungsbereichs ab dem Geschäftsjahr zum 1. Januar 2024 von Unternehmen, die bereits unter der NFRD berichtspflichtig waren, auf große bilanzierende Unternehmen ab dem Geschäftsjahr zum

1. Januar 2025. In einem letzten Schritt soll die Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr zumn 1. Januar 2026 auf kleine und mittelgroße kapitalmarkt- orientierte Kapitalgesellschaften ausgeweitet werden. Unternehmen aus Drittstaaten sollen ab dem Geschäftsjahr 2028 folgen. Darüber hinaus wird in diesem Abschnitt der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammenfassend beschrieben, der nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen sowie Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt umfasst. Das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ ist zentral für die Entscheidung, ob ein Sachverhalt berichtet werden muss. Darüber hinaus wird auf die Prüfungspflicht des Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts eingegangen.

3. ESRS — Die neuen, verbindlichen und einheitlichen Berichtsstandards

Der dritte Abschnitt ist den ESRS gewidmet, die zwölf sektorübergreifende Standards mit einer Vielzahl von Berichtspflichten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance umfassen. Insgesamt umfassen die ESRS quantitative und qualitative Informationen zu mehr als 1.000 Datenpunkten, die, sofern wesentlich, berichtet werden müssen.

4. Umwelttaxonomie – Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

Der BDI stellt hier noch einmal kurz die Grundzüge der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie dar. Auch große Kapitalgesellschaften sind zur Berichterstattung nach der TaxonomieVO verpflichtet. Diese basiert auf der Definition nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten: Sofern ein Unternehmen eine wirtschaftliche Aktivität ausübt, die die Kriterien für einen signifikanten Beitrag zu einem der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie erfüllt und diese Aktivität auch die „do-not-significant-harm“-Kriterien erfüllt, kann diese als taxonomiekonform berichtet werden.

5. Elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Dieser Abschnitt befasst sich mit der Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gemäß Art. 3 der ESEF-Verordnung sind die Lageberichte der Unternehmen in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) zu erstellen.

6. Leitfaden zur Implementierung der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung

BDI und DRSC geben hier Hinweise zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dazu gehören z.B. eine belastbare Wesentlichkeitsanalyse, die klare Definition von Verantwortlichkeiten, z.B. durch die Einrichtung einer Projektgruppe, sowie die Bedeutung der Wesentlichkeitsanalyse und der anschließenden Datenerhebung und Berichterstattung.

7. Ausblick auf weitere Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im letzten Abschnitt der Broschüre werden zukünftige Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung beleuchtet. Hier sind z.B. die branchenspezifischen Berichtsstandards zu nennen, die derzeit von der EFRAG erarbeitet werden.